FAQ


Allgemein


Crowdfunding heisst übersetzt "Schwarmfinanzierung" und beschreibt den Prozess der gemeinsamen Kapitalbeschaffung für ein Projekt oder Produkt. Beim Crowdfunding finanzieren viele einzelne Kapitalgeber gemeinsam ein grosses Projekt und erhalten in Abhängigkeit von ihrem eingebrachten Kapital die erzielten Renditen des Projektes ausbezahlt. Dank Crowdfunding können sehr grosse Projekte finanziert werden, die durch eine einzelne Person oft gar nicht realisiert werden könnten. Die Gemeinschaft oder die «Crowd» leistet direkte Finanzierungshilfe, wie ursprünglich die Genossenschaft (Hilfe zur Selbsthilfe).
Eine Immobilie garantiert im Gegensatz zu anderen Geldanlagen stabile und konstante Renditen. Gleichzeitig haben wir einen realen Gegenwert für die Investition. CROWDLI kennt den Immobilienmarkt und die Gegebenheiten und selektiert für seine Anleger nur nachhaltige Immobilien.
Miteigentum ist im schweizerischen Zivilgesetzbuch Art. 646ff ZGB verankert. Miteigentum ist eine Form des gemeinschaftlichen Eigentums an einem Grundstück oder einer Sache, wo jeder Berechtigte (Miteigentümer) zu einem vereinbarten Anteil (Bruchteile, Wertquote) beteiligt ist. Jeder Berechtigte wird mit seinem Namen und seiner Wertquote, die sich nach der Höhe seiner geleisteten Investition ergibt, im Grundbuch eingetragen. Die besondere Form von Miteigentum ist Stockwerkeigentum. Im Gegensatz zu Stockwerkeigentum wird beim einfachen Miteigentum dem Miteigentümer kein Sonderrecht zur ausschliesslichen Nutzung (z.B. einer Eigentumswohnung) eingeräumt. Aufgrund der Transparenz, einer klaren & verhältnismässigen Kostenstruktur, einem direkten Mitspracherecht und der Tatsache, dass keine zwingende persönliche Verbindung zwischen den Miteigentümern bestehen muss, ist diese Eigentumsform am besten geeignet.
Folgen Sie dem Registrierungsablauf , geben Sie Ihre Angaben ein, laden Sie Ihren Reisepass oder Ihre ID-Karte hoch, überlegen Sie sich genau, wie viel und in welches Objekt Sie investieren möchten, und drücken Sie dann den „Jetzt investieren“-Button. Sie werden in Ihrem Account laufend via Mitteilung über Ihre persönliche Statuslinie im Investitionsprozess informiert und behalten so die Übersicht. Alternativ können Sie auch einen Beratungstermin über das Kontaktfeld buchen. In einem persönlichen oder virtuellen Gespräch können wir Ihnen alles in Ruhe und im Detail erklären.

Bei Problemen oder Fragen können Sie uns auch gerne per Mail info@crowdli.ch oder Telefon 052 511 80 58 kontaktieren.
Die Verzinsung des Eigenkapitals setzt sich aus den erzielten Mieteinnahmen und den Ausgaben, welche für den Betrieb der Liegenschaft notwendigen Aufwendungen (Hypothekarzinsen, Amortisationszahlungen, Verwaltungskosten, Liegenschaftssteuern, Versicherungsprämien, Reparaturen, nicht überwälzbare Nebenkosten etc.) zusammen. Der übrige Überschuss wird abzüglich einer Rückstellung für den Sicherheitsfond an die Anleger ausgeschüttet. Eine gemeinsam festgelegte Mindestausschüttung findet alle drei Monate statt.

Im Datenraum ist eine transparente Übersicht über die Herleitung und Berechnung der erwarteten Eigenkapitalverzinsung hinterlegt.
Der Gesamterwerbspreis setzt sich aus dem Kaufpreis der Liegenschaft, der Startäufnung des Sicherheitsfonds (bis zu 1% vom Kaufpreis), dem Maklerhonorar für CROWDLI (3.0% exkl. MwSt. vom Kaufpreis), der Abwicklungsgebühr (0.6% exkl. MwSt. vom Kaufpreis), den Grundbuch- und Notargebühren, ggf. dem Genossenschaftsanteil bei der Raiffeisenbank (CHF 200) sowie den Gebühren für die Errichtung eines Schuldbriefes zusammen. Das Honorar für den Escrow-Agent (Treuhänder) inkl. Escrow-Kontogebühren, der bevollmächtigten Anwaltskanzlei und das Immobilien-Wertgutachten wird von CROWDLI aus der Abwicklungsgebühr bezahlt. Hier entstehen keine weiteren Kosten für die Anleger.
Ankaufnebenkosten sind: Das Maklerhonorar für CROWDLI (3.0% exkl. MwSt. vom Kaufpreis), die Abwicklungsgebühr (0.6% exkl. MwSt. vom Kaufpreis), Grundbuch- und Notargebühren, ggf. Genossenschaftsanteil bei der Raiffeisenbank (CHF 200) sowie die Gebühren für die Errichtung eines Schuldbriefes.
Die Anwalts- und Escrow-Kosten, sowie die Kosten des unabhängigen Immobilien- Gutachters, werden von CROWDLI aus der Abwicklungsgebühr von CROWDLI bezahlt.
Alle Ankaufsnebenkosten werden bereits mit gefundet bei einem neuen Immobilienangebot.
Jeder Anleger/Miteigentümer trägt die Gebühren selbst. Gerne können die Anleger uns die Rechnung einreichen und wir erstatten diese vollumfänglich. Diese Beglaubigungsgebühren fallen nur für den Ankauf und beim Verkauf der Immobilie an. Diese Kosten sind unabhängig zu den anteilsmässigen Kosten beim Kauf oder dem laufenden Betrieb. Je nach Kanton und Gemeinde betragen die Gebühren zwischen CHF 40 bis CHF 100.
Mit dem Sicherheitsfond sollen ungeplante Liegenschaftsinvestitionen bezahlt werden. So kann zum Beispiel ein Kühlschrank kurz nach dem Erwerb defekt gehen oder Heizöl muss für die Mieter bestellt werden (Heizöl ist nebenkostenfähig und wird rückwirkend über die Nebenkosten den Mietern anteils- und verbrauchsmässig belastet). Die Liquidität der Miteigentümergemeinschaft muss immer vorhanden sein. Beim Verkauf der Liegenschaft wird das Guthaben des Sicherheitsfond vollumfänglich an die Anleger gem. Ihrer Wertquote ausgeschüttet.
Escrow bedeutet so viel wie Treuhand oder Hinterlegung. Ein Escrow-Konto ist eine Art treuhänderisches Sperrkonto. Dabei verwaltet der Inhaber, in unserem Fall ein Anwalt/Treuhänder, dieses Konto für eine oder mehrere Drittpersonen (also für unsere CROWDLIs). Dieses Konto steht für Anleger zur Verfügung, welche mehr als CHF 50'000.- investieren wollen. Der Anleger bezahlt nach dem Investitionsentscheid und positiver Prüfung seiner Unterlagen umgehend auf das angegebene Escrow-Konto ein. Die übrigen CROWDLIs mit kleinen Investitionsbeträgen zahlen ihren Anlagebetrag direkt auf das Mietzinskonto ein. Sollte ein Anleger mit einem kleineren Anlagebetrag auch auf das Escrow-Konto einzahlen wollen, dann erheben wir eine gesonderte Gebühr hierfür. Dadurch können wir unseren CROWDLIs versichern, dass nach erfolgreicher Crowdfunding-Phase das gesamte aufzubringende Eigenkapital für die zu erwerbende Liegenschaft bereitsteht und der Kauf zu 100% durchgeführt werden kann. Sollte die Crowd nicht innerhalb der genannten Frist vollständig sein und dadurch das Kapital für den Immobilienerwerb nicht aufgebracht werden, überweist der Escrow-Agent das bereits eingezahlte Geld, ohne jeden Abzug, den Anlegern zurück. Die direkten Zahlungseingänge auf dem Mietzinskonto werden selbstverständlich auch erstattet.
CROWDLI erhält für die Findung des geeigneten Immobilieninvestments, die gesamthafte Begleitung des Transaktionsprozesses sowie für die anschliessende Vertretung der Miteigentümer ein Honorar durch die Miteigentümergemeinschaft. Diese Honorare bezahlt jeder Miteigentümer anteilsmässig im Verhältnis seiner Wertquote.

  • 3.0% exkl. MwSt. vom Transaktionspreis für Findung des Objektes (Maklerhonorar) und die Vermittlung der Hypothek
  • 0.6% exkl. MwSt. vom Transaktionspreis für die Bezahlung der Anwälte, des Escrow-Agenten (Treuhandkonto inkl. Kontogebühren), der Schätzungsexperten sowie Gründung / Vermittlung der Miteigentümergemeinschaft inkl. Reglemente / Vollmachten
  • 1.5% exkl. MwSt. der jährlichen Netto-IST-Mieteinnahmen für das Asset-Management (Eigentümervertretung)
  • 1.0% exkl. MwSt. – vom Verkäufer - für den vorzeitigen Verkauf von einzelnen Miteigentumsanteilen inkl. Administrationsarbeiten
  • 1.0% exkl. MwSt. für den Verkauf einer Liegenschaft sowie Auflösung und Auszahlung der Miteigentümergemeinschaft
  • Externe Verwaltung – max. 4.5% bis 5.0% exkl. MwSt. der jährlichen Mieteinnahmen (kein direkter Ertrag für CROWDLI) zzgl. Inserationskosten

CROWDLI


CROWDLI ist ein Online-Plattformbetreiber, welcher die Vermittlung von Immobilienkapitalanlagen in Form von Miteigentumsanteilen über das Internet ermöglicht. CROWDLI übernimmt nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilienkapitalanlagen das Assetmanagement, sprich die Eigentümervertretung der Miteigentümergemeinschaft. CROWDLI ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der auf der Plattform crowdli.ch angebotenen Immobilienkapitalanlagen. CROWDLI vermittelt lediglich geprüfte Immobilienkapitalanlagen von Drittpersonen zum Kauf über die Plattform. Das Angebot von Objekten im Vorbesitz von Personen und Gesellschaften, welche mit CROWDLI verbunden sind, ist möglich. Bei solchen Objekten wird dieser Umstand allerdings explizit offengelegt. Das externe Wertgutachten ermöglicht die Beurteilung des Angebotspreises und verhindert somit mögliche Interessenkonflikte.
CROWDLI ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frauenfeld, Schweiz. Das Team besteht aus Felix Helling, Tobias Knoll, Anna Sertic, Roger Bigger, Diego Benaglio und Bruno Benaglio..
CROWDLI selbst ist ein sehr cleverer Fisch. Er weiss genau, wie man ohne grossen Aufwand in seriöse, möglichst sichere und renditestarke Anlageklassen investiert. CROWDLI seine erste Devise lautet: Investiere in Immobilien – aber nur direkt! Da CROWDLI nur ein kleiner Fisch ist, investiert CROWDLI nicht allein direkt in Immobilien, sondern sucht sich andere CROWDLIs, um gemeinsam im Schwarm zu investieren. Denn CROWDLI seine zweite Devise lautet: Nur gemeinsam sind wir stark. Das hat viele Vorteile
Nein, CROWDLI nimmt direkt kein Geld der Miteigentümer entgegen, sondern ist lediglich der Betreiber der Online-Plattform zur Vermittlung von Miteigentum. Das CROWDLI-Modell hat 2019 ein Assesment der FINMA bestanden.
CROWDLI übernimmt für seine Kunden folgende Aufgaben:
1. Bereitstellung der Online Plattform für das erfolgreiche Crowdfunding von Immobilien
2. Auswahl von geeigneten Immobilien mit nachhaltigen Renditechancen
3. Vollständige Organisation beim Kauf der Immobilie (Bereitstellung aller nötigen Unterlagen etc.)
4. Vertretung der Miteigentümergemeinschaft
5. Beauftragung und Kontrolle der Liegenschaftsverwaltung
6. Auszahlung der Renditen entsprechend der jeweiligen Wertquote vom Liegenschaftskonto an alle Miteigentümer 7. Unterstützung beim Verkauf einzelner Miteigentumsanteile, sofern ein Anleger vorzeitig die Gemeinschaft verlassen möchte 8. Auflösung der Miteigentümergemeinschaft, sofern die Gemeinschaft das Objekt veräussern will
Nein, CROWDLI vertritt ausschliesslich die Miteigentümergemeinschaft (MEG). Die Miteigentümergemeinschaft beauftragt CROWDLI durch einen Geschäftsführungsvertrag. In dieser Funktion ist CROWDLI Eigentümervertreter, welcher die vor Ort tätige Liegenschaftsverwaltung beauftragt und kontrolliert. Weiterhin kommuniziert CROWDLI mit Banken und Behörden.
CROWDLI ist davon überzeugt, dass eine nachhaltige und wertbeständige Immobilienbewirtschaftung nur durch lokale Immobilienprofis vor Ort durchgeführt werden kann. Hier sehen wir die persönliche Pflege der Mieter und des Objektes, eine schnelle Vor-Ort-Präsenz für Besichtigungen / Vermarktungsaktivitäten bei freiwerdenden Wohnungen oder sonstigen wichtigen Anliegen des Hauswartes (rund um die Immobilie). Dies ist ausschliesslich durch einen gut vernetzten, lokalen Immobilienpartner vor Ort gewährleistet.
Ja, die CROWDLI Management AG kann auch Miteigentumsanteile übernehmen. Das Maximum liegt bei 32% der jeweiligen Liegenschaft. Bei Abstimmungen wird sich die CROWDLI Management AG neutral verhalten.
CROWDLI ist jederzeit per E-Mail erreichbar. (info@crowdli.ch).
Ansonsten können Sie CROWDLI von Montag bis Freitag telefonisch unter der Nummer +41525118055 erreichen.
Alle Kontaktinformationen finden Sie hier.
  • Unser Honorarmodell ist einfach. Wir erheben 3.0% exkl. MwSt. als klassisches Makler- bzw. Vermittlerhonorar. Zusätzlich verlangen wir 0.6% exkl. MwSt. für den Transaktionsablauf inkl. Wertgutachten, ESCROW-Agent und Anwaltskosten. Die Honorare und Gebühren sind damit sehr übersichtlich und transparent. Durch die Abwesenheit jeglicher Form von leistungsorientierten Honoraren verhindern sie das Entstehen von Interessenkonflikten.

  • Die Verwaltung der Liegenschaft wird durch ein lokales Unternehmen vor Ort erbracht. CROWDLI nimmt lediglich die Position des Eigentümervertreters ein. Werden beide Dienstleistungen vom selben Unternehmen erbracht, sehen wir hier einen Interessenkonflikt, weil die Verwaltung eine Dienstleistung am Eigentümer ist, welche es regelmässig zu kontrollieren gilt. Des Weiteren muss eine Verwaltung schnell beim Mieter (Kunden) sein. Auch für die Wiedervermietung von Wohnungen muss Flexibilität bei der Verwaltung herrschen. Diese Flexibilität ist nicht gegeben, wenn eine Verwaltung mehr als 30 Min. Anfahrtsweg hat.

  • Wir sind ein erfahrenes Immobilien-Team. Felix Helling, Tobias Knoll und Anna Sertic sind in der Schweiz ausgebildete Immobilien-Experten. Herr Roger Bigger ist ein erfolgreicher Immobilien-Projektentwickler und Unternehmer. Unser Verwaltungsrat ist ebenfalls in der Immobilienwelt zuhause.

  • Unabhängigkeit: Bei uns ist keine Bank direkt am Unternehmen beteiligt. Unser unabhängiger Bewertungspartner PricewaterhouseCoopers nimmt ebenfalls keine strategische Position im Unternehmen ein.

  • Die Renditeermittlung erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlichen Leerstandes zzgl. Sicherheitsabschläge. Weiterhin wird bei der Ausweisung der prognostizierten Ausschüttungs-Rendite die Amortisation und die Äufnung des Sicherheitsfonds nicht eingerechnet. Wenn der Sicherheitsfond bspw. für einen ausserordentlichen Unterhalt benötigt wird, dann wird er am Ende auch nicht an die Eigentümer ausgeschüttet. Bei Nichtverwendung schütten wir den Sicherheitsfond bei Auflösung der Miteigentümergemeinschaft natürlich aus. So kann der Investor eine „überraschende“ Zusatzrendite erhalten. Um einen Vergleich zu den Mitbewerbern herzustellen, sind die Renditen in der Herleitung der Eigenkapitalrendite mit Äufnung Sicherheitsfond und Amortisation ersichtlich.

  • Transparenz: Wir legen alle Immobilienunterlagen offen und das im Vorfeld der Investitionsabgabe. So kann ein Investor seine eigene Prüfung machen.

  • Unsere Nutzungs- und Verwaltungsordnung sieht keinen Verkaufszwang zum Einstiegspreis nach Abschluss der Mindestlaufzeit vor. Unsere Investoren können die Immobilien behalten, wenn sie zufrieden sind (und das hoffen wir). Gemeinsam legen wir dann eine Strategie für die Zukunft fest.

  • In erster Linie geht es CROWDLI um den Werterhalt einer Liegenschaft und darum nachhaltig die Renditen an unsere Anleger auszuschütten.

REGISTRIERUNG/ ANMELDUNG


Der Reisepass oder die ID-Karte sind erforderlich, um bei CROWDLI investieren zu können. Dadurch wird der Investitionswunsch, die Seriosität des Anlegers (zukünftiger CROWDLI) unterstrichen, die Zulassung zur Investition geprüft und die Fehlerquote bei der Erstellung der Vertragsunterlagen minimiert.
Die erste Registrierung ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Sie können sich mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren und schon sind Sie bei CROWDLI angemeldet. Wir validieren anschliessend Ihre Angaben und schalten Sie für die Abgabe von Investitionen und für die Einsicht in die Dokumente frei.
Nein, die Registrierung ist komplett kostenlos. Es gibt auch keine versteckten Kosten. Wir fügen Ihre E-Mail-Adresse automatisch in den Newsletter - so bleiben Sie informiert. Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit wieder abmelden.
Selbstverständlich können Sie bei CROWDLI auch mitmachen, wenn Sie kein Schweizer sind. Für die Investition in Wohnobjekte benötigen Sie lediglich einen Wohnsitz in der Schweiz, sowie eine C-Bewilligung oder eine EU B-Bewilligung. Von allen Investitionen jeglicher Art sind jedoch US-Bürger bzw. Bürger mit einem Steuersitz in den USA ausgeschlossen.

VOR DER INVESTITION


Bei CROWDLI haben Sie im Vergleich zu Immobilienfonds folgende Vorteile:
1. RENDITE: Sie erhalten alle drei Monate eine Ausschüttung aus den Mietzinseinnahmen.
2. SICHERHEIT: Jeder Investor ist mit seiner Wertquote im Grundbuch eingetragen.
3. WERTENTWICKLUNG: Sie partizipieren direkt an der Wertentwicklung der Immobilie.
4. TRANSPARENZ: Sie haben freien Zugang zu allen Kosten, Erträgen, Gebühren und weiteren Details.
5. MITSPRACHE: Sie haben ein persönliches Mitspracherecht.
6. GERINGE GEBÜHREN: Sie haben keine versteckten Zusatzgebühren.
7. KEIN AGIO: Anteile an Immobilienfonds sind an der Börse oft deutlich teurer als der relative Anteil an den Marktwerten der gehaltenen Objekte. Bei CROWDLI entspricht der Kaufpreis dem Marktwert des Objektes. Es fallen somit keine solchen Überwerte (Agios) an. Ebenso verlangen wir keine Ausgabekommission, wie dies bei Fonds üblich sein kann.
Neben den allgemeinen Informationen wie Liegenschaftsbeschrieb, Adresse, Grösse, Mieterspiegel, Erwerbskosten, Renditeerwartungen, etc. haben Sie im Login Bereich Zugriff auf die folgenden Dokumente:
  • Herleitung der prognostizierten Ausschüttungsrendite
  • Grundbuchauszug/Katasterplan
  • Grundrisse
  • GVA-Ausweis
  • Steuerschätzung
  • Wertgutachten
  • Kaufvertrag (Anbindung)
  • Nutzungs- und Verwaltungsordnung
  • Baubeschrieb (bei Neubau)
  • Baubewilligung (bei Neubau)
Wir versuchen eine Eigenkapitalverzinsung von 4.5 – 6.0% p.a. für unsere Anleger zu erzielen. Die Tatsache, dass wir das Leerstandsrisiko abziehen und Beträge für Unterhalt vorsehen, sorgen dafür, dass wir keine falschen Versprechungen machen. Amortisationen und Einzahlungen in den Sicherheitsfond werden bei der prognostizierten Ausschüttungsrendite nicht eingerechnet. Bei einem Verkauf der Liegenschaft können hier noch Zusatzrenditen gebildet worden sein.
Aufgrund der aktuell sehr starken Kursschwankungen ist der Aktienmarkt sehr unsicher und die Renditen sind nicht garantiert. Der Immobilienmarkt dagegen ist sehr stabil und garantiert planbare Einkünfte. Bei CROWDLI bekommen Sie anteilig alle 3 Monate eine Rendite ausbezahlt.
Zunächst müssen Sie nur eine Kopie Ihrer ID-Karte oder Ihres Reisepasses im System hochladen. Sobald diese geprüft ist und Sie sich für eine Investition entschieden haben, bekommen Sie alle nötigen Unterlagen per Post zugeschickt. Im Anschluss unterschreiben Sie alle Verträge, lassen die Vollmacht sowie Ihre ID-Karte oder Ihren Reisepass beglaubigen und schicken alle Unterlagen zurück an CROWDLI. Unser Team steht Ihnen für Fragen zum Ablauf jederzeit gerne zur Verfügung. https://crowdli.ch/kontakt
Pro Immobilie können Sie höchstens 32% der Anteile erwerben. Somit gibt es immer mindestens vier Anleger pro MEG.
Grundsätzlich dauert ein erfolgreicher Investitionsprozess zwischen 30 und 240 Tagen. Zum Teil kann es aber auch schneller gehen, wenn zum Beispiel die Anleger sehr schnell zusammenfinden oder die nötigen Unterlagen zeitnah eingereicht werden.
Der Investitionsprozess ist abgeschlossen, wenn alle Anleger im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung erfolgt, sobald sich ausreichend Anleger gemeldet haben, diese erfolgreich geprüft worden sind und alle Investitionsbeträge auf dem ESCROW-Konto (Treuhandkonto) eingegangen sind. Den jeweiligen Anlagestand sehen Sie bequem in Ihrem Account in der Statusliste. Nach erfolgreichem Kauf erhalten Sie per Post alle nötigen Unterlagen und den genauen Startzeitpunkt Ihrer Immobilienanlage mitgeteilt.
Sie müssen nur einmalig für die Beglaubigung Ihrer ID-Karte oder Reisepasses und Vollmacht bezahlen. Je nach Gemeinde und Kanton fallen Gebühren von CHF 40 bis CHF 100 beim Notar an. Gerne können Sie diese Rechnung bei uns einreichen und wir erstatten Ihnen die Beträge für die Beglaubigungen. Die öffentlichen Gebühren und Steuern sind in der Investitionssumme eingerechnet und einsehbar. Alle anderen Kosten sind im Honorar von CROWDLI enthalten.
Dokumente können bei jedem Notar oder einer Gemeindestelle beglaubigt werden. Eine konkrete Übersicht zu den Stellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Der Mindestinvestitionswert bei CROWDLI beträgt aktuell CHF 25'000. Kleinere Investitionen sind nach direkter Rücksprache mit CROWDLI möglich.
Selbstverständlich brauchen Sie KEINE Erfahrung in der Immobilienbranche, wenn Sie bei CROWDLI Geld anlegen möchten. Die Mitarbeiter von CROWDLI sind alle ausgebildete Immobilienexperten und übernehmen für Sie die Begutachtung und Auswahl von geeigneten Immobilien, sowie später die Miteigentümervertretung.
Bei CROWDLI können Sie in so viele Immobilien investieren, wie Sie möchten. Es gibt keine Beschränkungen für die Anzahl von Beteiligungen.
Verbindlich wird Ihre Anlagezusage mit Zusendung der unterzeichneten und beglaubigten Unterlagen. Anschliessend sind Sie nach positiver Prüfung verpflichtet, den Betrag auf das angegebene Konto einzuzahlen.
In diesem Fall erhalten Sie nach Ablauf der Crowdfunding-Periode Ihr einbezahltes Geld vom Escrow-Agent (Treuhänder) automatisch zurücküberwiesen bzw. vom Mietzinskonto erstattet. Es entstehen dabei keinerlei Kosten für Sie.
Nein, Ihre ID und die Vollmacht müssen von einer öffentlichen Urkundsperson beglaubigt sein. Die Post bestätigt lediglich die Einsichtnahme, was für den Erwerb von Miteigentum nicht ausreicht. Die Beglaubigungsstellen finden Sie hier.
Bitte überweisen Sie Ihren Investitionsbetrag direkt von einem Bankkonto, welches auf Ihren Namen geführt ist, aus. Am besten per E-Banking oder Zahlungsauftrag. Bitte tätigen Sie keine Bareinzahlungen z.B. an einem Postschalter. Diese Bareinzahlungen sind mit unnötigen Gebühren und weiteren Abklärungen in Bezug auf die Geldherkunft verbunden. CROWDLI verpflichtet sich die Kriterien des Geldwäschereigesetzes einzuhalten.

NACH DEM ERWERB


Die erste Auszahlung Ihrer anteiligen Rendite erhalten Sie nach drei bis sechs Monaten. Anschliessend kommen die anteiligen Renditeauszahlungen alle drei Monate automatisch auf Ihr Bankkonto.
Als Miteigentümer der Immobilie haben Sie ein Einsichtsrecht auf das Miteigentümerkonto. Sofern Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie uns. Weiterhin stellt CROWDLI Ihnen die Liegenschaftsabrechnung der jeweiligen Kalenderjahre zur Verfügung.
Des Weiteren sind alle Unterlagen zur Liegenschaft online im persönlichen Portfolio-Ordner einsehbar. Gerne erteilt Ihnen CROWDLI auch auf Wunsch persönlich die gewünschten Informationen. https://crowdli.ch/kontakt
Ja, allerdings erst bei der ersten Miteigentümerversammlung. Dafür erhalten Sie automatisch zu gegebener Zeit eine Einladung zugesendet. Aufgrund der Corona Pandemie war dies 2020 und 2021 leider nicht möglich. Seit 2022 freuen wir uns wieder alle Miteigentümer persönlich begrüssen dürfen.
Ja, sofern Sie alle nötigen Voraussetzungen für einen Mietvertrag erfüllen, können Sie selbstverständlich auch selbst in einer Wohnung der Immobilie wohnen. Sie haben jedoch kein Recht „Eigennutzen“ anzumelden. Weiterhin muss die Wohnung natürlich zur Vermietung stehen. Es werden keine Mieter gekündigt, damit ein Miteigentümer einziehen kann. Weiterhin gibt es keinen Mietzinsrabatt.
Ja, das ist möglich. Bei den Miteigentümergemeinschaften Eschenz, Wattwil und Gähwil gibt es ein begrenztes Vorkaufsrecht zwischen den Miteigentümern. Daher hat jeder Miteigentümer 30 Tage lang das Recht, diesen Miteigentumsanteil zu erwerben. Hat kein Miteigentümer nach dieser Zeit davon Gebrauch gemacht, so können auch anderen Anleger von anderen Immobilien oder Drittpersonen dieser Miteigentumsanteil zum Kauf angeboten werden. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür per Telefon oder per Mail. https://crowdli.ch/kontakt

Bei den Miteigentümergemeinschaften ab 2021 gibt es kein Vorkaufsrecht mehr. Dennoch schreibt CROWDLI alle Miteigentümer persönlich an, sofern ein Miteigentümer seine Anteile verkaufen möchte. Die erhobenen Grundbuchgebühren für die Abfrage vom Vorkaufsrecht haben uns hier zu einem Umdenken veranlasst.
Bestehende Guthaben vom Mietzinskonto oder aus dem Erneuerungsfond übernimmt der Erwerber. Es gibt keine Abrechnung dieser Guthaben.
Die Mindestanlagezeit ist je nach Beschaffenheit des Objektes auf sieben bis zehn Jahre festgelegt. Die Miteigentümergemeinschaft kann dann selbst entscheiden, ob ein Verkauf der Liegenschaft angestrebt wird oder das Objekt weiter im Besitz bleibt. Einzelne Miteigentümer, welche nach Ablauf der Frist verkaufen wollen, können dann «abgelöst» werden.
Der Anlagezeitraum wird so gewählt, dass nach dem Anlagezeitraum eine verhältnismässige Wertentwicklung stattgefunden haben sollte, sodass bei einem allfälligen Verkauf alle Transaktionskosten bedient und eine erfolgreiche Partizipation im jeweiligen Verhältnis erfolgen kann. Eine kürzere Laufzeit würde aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll sein.
Dies entscheidet die Gemeinschaft selbst. Stimmen 2/3 aller Miteigentümer für einen Verkauf der Liegenschaft, dann wird diese durch einen unabhängigen Schätzer bewertet. Sind dann die 2/3 aller Miteigentümer mit dem Verkaufspreis einverstanden, so kann mit dem Verkauf begonnen werden und es wird ein Käufer für das Objekt gesucht.
Der Verkaufspreis für die Liegenschaft wird durch die Miteigentümer festgelegt. CROWDLI bestellt im Namen der MEG einen Gutachter, welcher einen Richtpreis vorgibt. Dieser Richtpreis dient dann als Diskussionsgrundlage für den Verkauf.
In diesem Fall wenden Sie sich direkt an CROWDLI (info@crowdli.ch) und dann werden alle nötigen Schritte eingeleitet.
Sobald die Crowd vollständig und der Transaktionsprozess resp. Liegenschaftskauf abgeschlossen wurde, erhalten Sie von uns die Mitteilung, ab wann Ihre Investition renditewirksam zu laufen begonnen hat. Dies erfolgt meist per Eintragung im Grundbuch.
Die Liegenschaftssteuer wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Die Liegenschaftssteuer wird vom Liegenschaftskonto durch die beauftragte Verwaltung beglichen.
Für die Versteuerung der erhaltenen Kapitalerträge ist jeder Investor selbst verantwortlich. Je nach Wohnsitz des einzelnen Miteigentümers oder Lagekanton der Liegenschaft fällt dieser Betrag unterschiedlich an. Zu Beginn des Folgejahres erhalten Sie eine Steuerbescheinigung von uns. Diese Steuerbescheinigung legen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne direkt kontaktieren und wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.
Jeder Miteigentümer bekommt einmal jährlich eine Zusendung eines Steuerbeleges, der seine persönlichen Ausschüttungen pro Liegenschaft auflistet. Diesen Beleg können Sie dann Ihrer Steuererklärung beilegen. Sollte das Steueramt noch weitere Unterlagen wünschen, dann stellen wir Ihnen diese zur Verfügung.
Nein, es ist lediglich eine Annahme, welche wir für Sie ermittelt haben. Aufgrund unserer Erfahrung kann sie höher oder tiefer ausfallen. Wir haben die prognostizierte Ausschüttungs- und Eigenkapitalrendite mit hohen Sicherheitsfaktoren hergeleitet.
Theoretisch ja, aber dann müssten alle Mieter gleichzeitig kündigen und die Verwaltung kein Vermietungserfolg haben. Dies ist sehr unwahrscheinlich. Um dieses Risiko abzumildern, suchen wir nur Objekte mit einer angemessenen Anzahl von Mieteinheiten.
Mit dem Erwerb der Liegenschaft entstehen ggf. durch die Liegenschaftsabrechnung mit dem alten Eigentümer noch Vorleistungen (z.B. Kauf des Heizöls), welche Liquidität binden. Sobald die Liquidität stabil ist, beginnen die quartalsmässigen Ausschüttungen. Nach Abschluss eines Liegenschaftsjahres wird der gesamte, erwirtschaftete Überschuss, abzüglich der drei vorangehenden Quartalsraten ausgeschüttet.
CROWDLI will Ihnen alle drei Monate 1.125% bis 1.50% (Total 4.5% p.a. bis 6.0% p.a.) auszahlen.
CROWDLI strebt eine Eigenkapitalrendite von mindestens 4.5% p.a. an. Der Anleger erhält alle drei Monate 1.125% bis 1.50% (Total 4.5% p.a. bis 6.0% p.a.) davon ausgezahlt.
Nein! CROWDLI ist lediglich Vermittler und Sie investieren in Anlageobjekte, welche dann völlig selbständig von den Miteigentümern gehalten werden. Sie investieren also durch CROWDLI und nicht in CROWDLI. Auch als Eigentümervertreter kann CROWDLI grundsätzlich mit Beschluss der Miteigentümerversammlung jederzeit durch einen anderen Anbieter ersetzt werden. Die Reglemente sind so erstellt, dass selbst im Konkurs-Fall von CROWDLI diese von einem Immobilientreuhänder weitergeführt werden können.

ZU DEN LIEGENSCHAFTEN


Natürlich, die Mitarbeiter von CROWDLI sind ausgebildete Immobilienexperten. Jede Immobilie wird von den Experten ausreichend geprüft bevor sie zum Kauf angeboten wird. Für die bautechnische Überprüfung ziehen wir immer einen Architekten oder Dipl. Bauleiter bei. Zusätzlich gibt es ein externes Gutachten eines renommierten Schätzers. Weiterhin prüft die finanzierende Bank das Objekt.
Die Mitarbeiter von CROWDLI wählen die Immobilien nach Zustand, Lage und Ertrag aus. Ziel ist es, nachhaltige Renditen zu gewährleisten und den Werterhalt des Objektes langfristig sicherzustellen.
Natürlich, als registrierter Nutzer haben Sie Zugriff auf alle Daten der Immobilie. Auch die Adresse ist ersichtlich, sodass Sie die Immobilie jederzeit vor dem Kauf von aussen besichtigen können. Auf Anfrage finden ein bis zwei Besichtigungstermine statt, bei denen Sie die Immobilie zusammen mit einem CROWDLI Mitarbeiter auch von innen besichtigen können. Sollten Sie daran interessiert sein, dann kontaktieren Sie uns. https://crowdli.ch/kontakt
Die Bewirtschaftung der Immobilien wird von regionalen Immobilienverwaltungen übernommen. Es werden bewusst jeweils regionale Verwaltungen beauftragt, damit eine Kontaktperson vor Ort jeweils garantiert werden kann.
CROWDLI bekommt die Verkaufsobjekte aus verschiedenen Kanälen. Dazu zählen:
- Projektentwickler
- Immobilienbesitzer
- Eigene Projektentwicklungen aus Partnergesellschaften
- Internetrecherche
- Aktives Netzwerken
- Angebotszustellung durch Dritte & Makler
Die Miteigentümergemeinschaft zahlt diese vom Liegenschaftskonto oder Sicherheitsfond. Dafür wird extra von Anfang an ein Sicherheitsfond in Höhe von 0.5% bis 1% des Kaufpreises angelegt. Jährlich wird dieser Sicherheitsfond mit ca. 1% der Nettomieteinnahmen zusätzlich aufgestockt.
Sie können das Grundstück und die allgemeinen Flächen des Hauses selbstständig jederzeit besichtigen. Die Besichtigungen von vermieteten Wohnungen ist leider nicht möglich. Hierzu müssten wir uns vorher anmelden. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns unter info@crowdli.ch
Die Miteigentümergemeinschaften haben zwischen 20 und 55 Mitgliedern. Unser Zielwert liegt zukünftig bei Maximal 25 Anleger pro Objekt.

SIE VERKAUFEN IHRE IMMOBILIE?


CROWDLI sucht folgende Arten von Immobilien bzw. Immobilienprojekte:
- Mehrfamilienhäuser in der Deutschschweiz (max. 30% Gewerbeanteil)
- Mehrfamilienhäuser ab sechs Mieteinheiten
- Mehrfamilienhäuser von CHF 3.0 Mio. bis CHF 5.5 Mio.
- Bruttorendite ab 3.80% (regional abhängig)
- Gewerbeliegenschaften auf Anfrage
- Investitionen in Projektentwicklungen ab Baubewilligung
- Optimaler, marktgerechter Verkaufspreis
- Keine Maklergebühren
- Keine „Leerläufe“ und erfolglose Bemühungen mit Interessenten
- Kein Aufwand für Besichtigungen, Verhandlungen etc.
- Transaktionsabwicklung über ein erfahrenes Team garantiert
- Bis zum Eigentumsantritt sind alle Mieten zu Ihren Gunsten
- Beurkundung des Kaufvertrags vor dem Crowdfunding-Prozess
- Klar definierter Zeitraum
Die erste Anzahlung erhalten Sie direkt nach der Beurkundung des Kaufvertrags. Der Restkaufpreis wird dann bei der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung überwiesen.
Sollte das Objekt zum definierten Zeitpunkt nicht erfolgreich finanziert werden, so verfällt der Kaufvertrag und die von CROWDLI an den Verkäufer ausbezahlte Anzahlung sowie das Eigentum an der Liegenschaft verleiben beim Verkäufer. Weiterhin trägt CROWDLI in diesem Falle die gesamten Rückabwicklungskosten.
Ja, alle Immobilien werden vor der Beurkundung des Kaufvertrags von erfahrenen Immobilienexperten (unabhängiger Gutachter, finanzierende Bank, CROWDLI) geprüft.
Nein, bei CROWDLI zahlen Sie keine Maklergebühren, wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen. CROWDLI erhebt das Maklerhonorar von den zukünftigen Miteigentümern.
Grundsätzlich übernimmt CROWDLI auch Ihre Festhypotheken, sofern Ihre finanzierende Bank dem Verkaufsprozess von CROWDLI zustimmt.
Ja, CROWDLI bindet für seine Investoren auch Projektentwicklungen mit einer rechtskräftigen Baubewilligung an.